Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung


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Basisdaten
Titel: Verordnung über eine allgemeine
Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
und ähnlichen Straßen
Kurztitel: Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung
Abkürzung: ARV / Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
FNA: 9231-1-3
Datum des Gesetzes: 21. November 1978 (BGBl. I S. 1824)
Inkrafttreten am: 1. Dezember 1978
Letzte Änderung durch: Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 7. August 1997 (BGBl. I S. 2028)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. September 1997
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.
Zeichen 393 weist an der Staatsgrenze auf die Richtgeschwindigkeit hin.

Die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung ist eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 1978. Durch sie wurde in Deutschland auf Autobahnen und vergleichbaren Straßen eine weiterhin geltende Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde eingeführt.

Rechtsgrundlage der Verordnung ist § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG. Danach darf das Bundesministerium für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen über Maßnahmen zur „Erhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den öffentlichen Straßen“ erlassen.

Bereits 1974 war mit der „Verordnung über die versuchsweise Einführung einer allgemeinen Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen“ (BGBl I S. 685) ein zeitlich befristeter Versuch der Richtgeschwindigkeit gestartet worden.

Literatur

Weblinks

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!






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