
Großadmiral war und ist in einigen Ländern der höchste Dienstgrad in der Marine.
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Der Rang entstand auf Bitten der Kaiserlichen Marine, die einen dem Generalfeldmarschall gleichwertigen Rang haben wollte. Am 3. Mai 1900 nahm Wilhelm II. den Rang an und führte ihn somit ein.
Der erste Admiral, der in der deutschen Flotte zum Großadmiral ernannt wurde, war Hans von Koester. Die Ernennung erfolgte am 28. Juni 1905. Der Rang wurde bis zum Ende des Kaiserreiches viermal an Admirale und zweimal ehrenhalber vergeben. Äußeres Zeichen der Großadmiralswürde ist der Großadmiralstab.
In der Reichsmarine der Weimarer Republik wurde der Rang nicht vergeben.
In der Kriegsmarine der deutschen Wehrmacht war der Großadmiral der höchste Dienstgrad der maritimen Streitkräfte.
Der Rang wurde am 1. April 1939 für den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Erich Raeder wieder eingeführt. Nach dessen Entlassung wurde Karl Dönitz unter Übergehung des Dienstgrades Generaladmiral am 31. Januar 1943 zum Großadmiral befördert.
In der Marine Österreich-Ungarns wurde der Rang am 5. Mai 1916 an Admiral Anton Freiherr von Haus und am 1. November 1916 ehrenhalber an Karl Erzherzog von Österreich vergeben.
Der Rang des Großadmirals von Peru (Gran Almirante Del Perú) wurde 1967 vom peruanischen Kongress für die peruanische Marine eingeführt und posthum dem peruanischen Nationalhelden Miguel Grau Seminario verliehen.
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