
Lärmschutz bedeutet insbesondere Schutz vor: Fluglärm, Straßenlärm, Schienenlärm, Gewerbelärm, Sportlärm, Freizeitlärm und Nachbarschaftslärm.
Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Lärmschutz ist notwendig, da Lärm zu vielfältigen Gesundheitsgefahren führt, u. a.:
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Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursachern (wie z. B. Anlagenbetreibern oder auch der abendlichen Grillfete) und der betroffenen Nachbarschaft. Für anlagenbezogenen Lärm sind im Wesentlichen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nachgeordneten Verordnungen einschlägig. Hierzu gehören:
Zur Bewertung von Freizeitlärm wurde in verschieden Bundesländern die so genannte "Freizeitlärmrichtlinie" eingeführt. Diese gilt für den Bereich des Freizeitlärms, der nicht bereits als Sportlärm durch die 18. BImSchV geregelt ist.
In der Regel enthalten diese Vorschriften keine Grenzwerte, sondern Richtwerte, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann.
Auf europäischer Ebene wurde 2002 die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet. Diese ist seit dem 24. Juni 2005 durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Änderung der §§ 47 a-f BImSchG) und die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV vom März 2006) in nationales Recht umgesetzt.
Bis zum 30. Juni 2007 sind strategische Lärmkarten aufzustellen für:
Bis zum 18. Juli 2008 sind Aktionspläne aufzustellen, um Lärmprobleme zu regeln.
Technisch unterscheidet man:
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