
Ein Land (von althochdeutsch: lant) ist die Bezeichnung für einen Gliedstaat als eine subnationale Verwaltungseinheit mit Staatsqualität:
Im speziellen nennt man im Deutschen die Gliedstaaten von Bundesstaaten so, während die Gliedstaaten eines Staatenbunds im Allgemeinen auch „Staat“ genannt werden:
Daneben findet sich die Beichnung auch für:
In anderen Sprachen werden andere Bezeichnungen verwendet, die dem deutschen Begriff entsprechen, und daher auch in der Literatur teilweise so übersetzt werden. Die modernere Geographie versucht, um die Begrifflichkeiten nicht zu vermischen, den Ausdruck der Originalsprache beizubehalten (zu Beispielen siehe Gliedstaat).
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