Land (Gliedstaat)


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Ein Land (von althochdeutsch: lant) ist die Bezeichnung für einen Gliedstaat als eine subnationale Verwaltungseinheit mit Staatsqualität:

Im speziellen nennt man im Deutschen die Gliedstaaten von Bundesstaaten so, während die Gliedstaaten eines Staatenbunds im Allgemeinen auch „Staat“ genannt werden:

  • die Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland, umgangssprachlich auch Bundesland, siehe Land (Deutschland)
  • die Glieder der Republik Österreich, teilweise amtlich auch Bundesland, siehe Bundesland (Österreich)
Die Schweizerische Eidgenossenschaft bezeichnet ihre Glieder aber als Kanton.

Daneben findet sich die Beichnung auch für:

  • die Glieder des Deutschen Reiches von 1920 bis 1945, die zuvor Bundesstaaten genannt worden, bezeichnet man dann als Länder
  • die beiden Provinzen in der italienischen Region Trentino-Südtirol, in der für Südtirol (Provinz Bozen) amtlichen deutschen Übersetzung Land genannt.

In anderen Sprachen werden andere Bezeichnungen verwendet, die dem deutschen Begriff entsprechen, und daher auch in der Literatur teilweise so übersetzt werden. Die modernere Geographie versucht, um die Begrifflichkeiten nicht zu vermischen, den Ausdruck der Originalsprache beizubehalten (zu Beispielen siehe Gliedstaat).

Siehe auch

  • Region – dort auch zum Begriffsfeld der Regionsbezeichnungen

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Bundesland – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik






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