
Als Luftfahrt (auch Aviatik, von lat. avis = Vogel, im weitesten Sinne, denn auch jedes Fluggerät kann man als Vogel bezeichnen) bezeichnet man Reisen und Gütertransport durch die Erdatmosphäre. Der Begriff umfasst heute allgemein alle Personen, Unternehmen, Tätigkeiten und Teilgebiete (auch auf dem Boden), die den Betrieb von Fluggeräten betreffen und wird in der deutschen Sprache auch statt des Begriffs Aeronautik für den ingenieurwissenschaftlichen Bereich, die Luft- und Raumfahrttechnik verwendet. Juristisch wird der Begriff Luftverkehr verwendet.
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Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen:
Alle Luftfahrzeuge werden nach der Art der Erzeugung des Auftriebs in zwei Arten eingeteilt:
Ob Fliegen oder Fahren als Begriff für die Fortbewegung verwendet wird, hängt von der oben genannten Art und Weise der Auftriebserzeugung ab. Ballone und Luftschiffe „schwimmen“ durch ihren statischen Auftrieb in der Luft, ähnlich einem Schiff, welches durchs Wasser fährt. Ihre Fortbewegung wird daher folgerichtig als Fahren bezeichnet. Da Ballone und Luftschiffe die Begründer des Luftverkehrs waren, etablierte sich der Begriff Luftfahrt.
Flugzeuge und Hubschrauber erzeugen ihren dynamischen Auftrieb durch Bewegungen durch die Luft (Fortbewegungsgeschwindigkeit bzw. Rotationsgeschwindigkeit). Ihre Fortbewegungsart nennt man Fliegen. Die Funktionsweisen werden im Kapitel Luftfahrzeuge näher erläutert.
Raketen und Geschosse bewegen sich auf ballistischen Flugbahnen und können auch ohne gasförmiges Medium fliegen.
Zur Koordination in der internationalen Luftfahrt sind zahlreiche Übereinkommen geschlossen worden. (z. B. das Chicagoer Abkommen). Als einheitliches Alphabet wurde für die Luftfahrt das ICAO-Alphabet festgelegt. Uhrzeiten werden grundsätzlich in UTC angegeben.
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