Gemeindedualismus


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Gemeinde in der Schweiz

Als Gemeindedualismus wird in der Schweiz ein Erbstück der Helvetischen Republik (1798 – 1803) bezeichnet. Es handelt sich um die Existenz von zwei Arten von «Mehrzweckgemeinden», der Ortsgemeinde und der Munizipalgemeinde.

Mit diesem echten Gemeindedualismus hatten andere Schweizer Kantone, so z.B. der Kanton Zürich, längst gebrochen. Im Kanton Thurgau hielt man am Nebeneinander der vom helvetischen Einheitsstaat eingeführten Munizipalgemeinden und der althergebrachten Ortsgemeinden auf dem gleichen Territorium fest. Mit der neuen thurgauischen Verfassung von 1987 wurde zwischen 1993 und 1999 die Vereinigung der Orts- und Munizipalgemeinden zu 80 politischen Gemeinden möglich. Die Ortsgemeinden leben innerhalb der politischen Gemeinden teilweise weiter. Vgl.: Frühere Gemeindeorganisation des Kantons Thurgau

Im Kanton Wallis werden die politischen Gemeinden Munizipalgemeinden genannt und von den Burgergemeinden unterschieden.







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