Neutral


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Das Wort "neutral" oder Neutralität (von lat.: ne-utrum wörtlich: "keines von beiden"; Verwendung im Sinne von: "unparteiisch, geschlechtslos, ungeladen, ausgewogen") bezeichnet

Völkerrecht:

  • die mit bestimmten Neutralitätsrechten und Neutralitätspflichten gegenüber den Kriegführenden verbundene Nichtbeteiligung eines Staates an einem Krieg, siehe Neutralität (Völkerrecht)
  • als dauernde Neutralität eines Staates eine besondere völkerrechtliche Stellung, die mit der grundsätzlichen Neutralität in allen kriegerischen Konflikten verbunden ist

Naturwissenschaften:

Gesellschaftswissenschaften:

Philosophie

  • in der Wissenschaftstheorie die Idee einer wertneutralen Beschreibung, siehe Wertfreiheit.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.






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