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Dieser Artikel behandelt Politische Gemeinden in der Schweiz. Für den allgemeinen Begriff Gemeinde als politisch-geographische Entität siehe Gemeinde. |
| Gemeinde in der Schweiz
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Als unterste Stufe im dreistufigen staatlichen Verwaltungsaufbau der Schweiz (Bund – Kantone – Gemeinde) gelten die mit einem übergeordneten Begriff als Politische Gemeinde bezeichneten Gemeinwesen.
In den Kantonen Bern, Luzern, Uri, Obwalden, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden und Aargau wird sie als Einwohnergemeinde, im Kanton Glarus als Ortsgemeinde bezeichnet. Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird die politische Gemeinde als Bezirk bezeichnet.
Die politischen Gemeinden der Schweiz sind seit dem Mittelalter historisch gewachsene Gebilde unterschiedlicher Fläche und Bevölkerungszahl. Auch die sich als Stadt bezeichnenden Orte haben als Gebietskörperschaften diese Rechtsform. Eine Stadt ist immer auch eine politische Gemeinde.
Inhaltsverzeichnis |
Die Politische Gemeinde verfügt über die so genannte allgemeine Kompetenz in kommunalen Angelegenheiten. Sie nimmt alle kommunalen Aufgaben wahr, die durch übergeordnetes Recht nicht zum Wirkungskreis eines anderen Gemeindetyps (z. B. Kirchgemeinden, Schulgemeinden) erklärt werden.
Dem war nicht immer so. Noch im frühen 19. Jahrhundert hatten die aus den alten Gemeinwesen der Vorrevolutionszeit hervorgegangenen Zivilgemeinden oder Ortsbürgergemeinden fast alle Kompetenzen inne. Heute sind diese auf alten Bürgerrechten beruhenden Gemeindeformen im Aussterben begriffen.
Ein Beispiel: Nach dem Bernischen Gemeindegesetz obliegen den Einwohnergemeinden "alle Gemeindeaufgaben, die nicht aufgrund besonderer Vorschriften von einer anderen gemeinderechtlichen Körperschaft erfüllt werden." (Art. 110 GdeG-BE)
Die Burgergemeinden (z.B. die traditionsreiche Burgergemeinde Bern) sind die als Gemeinden organisierten Burgerschaften. Den Burgergemeinden stehen die Zusicherung oder Erteilung des Gemeindebürgerrechts in der Form des Burgerrechts zu, dann die Erfüllung ihrer weiteren angestammten Aufgaben, weiter die Verwaltung ihres Vermögens und schliesslich die Besorgung von Aufgaben, die ihr durch besondere Vorschriften übertragen werden. Sie können zusätzliche Aufgaben übernehmen, solange diese nicht bereits von den Einwohnergemeinden oder von Unterabteilungen derselben erfüllt werden. (Art. 112 GdeG-BE)
Im Kanton Bern gibt es auch noch sogenannte Gemischte Gemeinden, eine Hybridform aus Einwohner- und Burgergemeinde.
Der Umfang der Gemeindeautonomie wird durch das kantonale Recht nach dem Subsidiaritätsprinzip geregelt und unterscheidet sich innerhalb der Schweiz beträchtlich. Im Allgemeinen kann man sagen, dass sie von Ost nach West abnimmt; am grössten ist sie traditionell im Kanton Graubünden, der bis Mitte des 19. Jahrhunderts eine Föderation aus Gemeinden bildete. Das Aufgabengebiet der Politischen Gemeinden umfasst damit alle Bereiche, die durch Bund und Kantone nicht abschliessend geregelt sind.
Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung - die auch von der Schweiz ratifiziert wurde - weist in der Präambel darauf hin, dass die kommunalen Gebietskörperschaften eine der wesentlichen Grundlagen jeder demokratischen Staatsform sind und dass dieses Recht auf kommunaler Ebene am unmittelbarsten ausgeübt werden kann. Der Schutz und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung erachtet sie als wichtigen Beitrag zum Aufbau eines Europas, das sich auf die Grundsätze der Demokratie und der Dezentralisierung der Macht gründet.
Die Selbstständigkeit ist vielen Gemeinden sehr wichtig. Deshalb existieren - trotz Fusionsdruck von Kanton und Bund - noch 2740 politische Gemeinden (Stand Januar 2006; 18 Gemeinden verschwinden aus Anzahl Leerwohnungszählung BfS von Juni 2005).
Ausserdem gibt es viele weitere als "Gemeinden" bezeichnete Körperschaften, die über kein Territorium verfügen, jedoch einen bestimmten öffentlichen Zweck erfüllen (z.B. Betreiben einer Wasserversorgung, einer Schulorganisation, etc.). Dazu zählen insbesondere Schulgemeinden, aber auch Zivilgemeinden und Ortsgemeinden.
Mutationen im Bestande der Gemeinden können durch Eingemeindung, Gemeindefusion, Gemeindetrennung, Ausgemeindung, Gebietsabtausch oder Änderung des Gemeindenamens erfolgen. Weitere Veränderungen, die das Gebiet der Gemeinde nur indirekt betreffen können sich ergeben durch Änderung der Kantons- und/oder Bezirkszugehörigkeit, Änderung des Bezirksnamen oder Neunummerierung (Gemeindenummer).
1. Eingemeindung: [A] + [B] = [A+]
2. Gemeindefusion: [A] + [B] = [A-B] oder [A] + [B] = [C]
3. Gemeindetrennung: [A] = [B] + [C] (+ [D] etc.)
4. Ausgemeindung: [A] = [A-] + [B] (+ [C] etc.)
5. Gebietsabtausch: [A] + [B] = [A+] + [B-]
6. Änderung des Gemeindenamens: [A] = [B]
7. Änderung der Kantons-/Bezirkszugehörigkeit
Siehe dazu:
Viele kleinere Gemeinden sehen sich heute gezwungen, Fusionsprojekte mit ihren Nachbarn ins Auge zu fassen. Gründe dafür sind: funktionelles Zusammenwachsen der Siedlungsgebiete, Komplexität der Aufgaben/Überforderung der Behörden von Kleingemeinden, Nachwuchsmangel für Gemeindebehörden, mangelndes politisches Gewicht im Kanton, aus Sicht einiger Experten auch die suboptimale Grösse (Anzahl Einwohner) per se. Andere Experten und Studien weisen jedoch darauf hin, dass die Grösse allein nicht ausschlaggebend ist. Kleinere Gemeinden haben vielfach eine effiziente, kostengünstige und bürgernahe Verwaltung (Milizsystem) und ihre Finanzen besser im Griff.
Grosszügige Subventionen seitens von Kantonsregierungen, ja eigentliche Fusionsprojekte (wie in Freiburg/Fribourg und Ticino/Tessin) sind ein zusätzlicher Anstoss für Gemeindefusionen. siehe: Gemeindefusionen in der Schweiz
Am 7. Mai 2006 beschloss die Glarner Landsgemeinde überraschend eine Reduktion von bisher 27 auf ganze drei Gemeinden auf das Jahr 2011. Der Antrag der Regierung hatte eine Reduktion auf zehn Gemeinden vorgesehen. Dies ist somit die radikalste Gemeindefusion bisher.
Die verwendeten Zahlen für die Grafik stammen jeweils vom 1. Januar. Von 1990 bis 2007 sank die Anzahl der Gemeinden von 3018 auf 2726, was einer Abnahme von ca. 9% entspricht.
| Kanton | Anzahl Gemeinden |
|---|---|
| Kanton Aargau | 229 |
| Kanton Appenzell Innerrhoden | 6 |
| Kanton Appenzell Ausserrhoden | 20 |
| Kanton Bern | 395 |
| Kanton Basel-Landschaft | 86 |
| Kanton Basel-Stadt | 3 |
| Kanton Freiburg | 168 |
| Kanton Genf | 45 |
| Kanton Glarus | 25 |
| Kanton Graubünden | 203 |
| Kanton Jura | 83 |
| Kanton Luzern | 96 |
| Kanton Neuenburg | 62 |
| Kanton Nidwalden | 11 |
| Kanton Obwalden | 7 |
| Kanton St. Gallen | 88 |
| Kanton Schaffhausen | 32 |
| Kanton Solothurn | 125 |
| Kanton Schwyz | 30 |
| Kanton Thurgau | 80 |
| Kanton Tessin | 181 |
| Kanton Uri | 20 |
| Kanton Waadt | 376 |
| Kanton Wallis | 153 |
| Kanton Zug | 11 |
| Kanton Zürich | 171 |
| Total (26) Stand: 20. April 2008 | 2706 |
Die grössten Gemeinden sind die Städte Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne und Winterthur. Mit einer Bevölkerung von mehr als 100'000 Personen gelten sie als Grossstädte. St. Gallen, Luzern, Lugano und Biel/Bienne haben mehr als 50'000 Einwohner.
Weitere 113 Gemeinden weisen mehr als 10'000 Einwohner auf und gelten damit statistisch als Stadt. Manche bezeichnen sich aber weiterhin als "Gemeinde" (Bsp.: Köniz im Kanton Bern mit 37'000 Einwohnern). Hingegen gibt es auch Städtchen mit altem Stadtrecht aber weit unter 10'000 Einwohnern, die stolz sind, sich „Stadt“ nennen zu dürfen. (Beispiele: Eglisau, Kaiserstuhl, Bischofszell, Sempach oder Fürstenau). Siehe auch Liste der Städte in der Schweiz.
Dass die Schweiz auch kleinste Gemeinden aufweist, zeigen verschiedene Parameter:
50 % der Gemeinden weisen also eine Bevölkerungszahl unter 960 Personen auf. 120 Gemeinden (4,3 %) haben sogar 100 Einwohnern und darunter. Die kleinste Gemeinde war Ende 2004 Corippo mit 17 Einwohnern.
Grössenklassen können auch nach der Gemeindefläche gebildet werden. Die grösste Gemeinde der Schweiz ist Bagnes im Kanton Wallis mit 282,55 km² (ab Anfang 2009 Davos mit 284 km²), die kleinste ist mit 0.28 km² die Gemeinde Ponte Tresa im Kanton Tessin. Zwischen der Meereshöhe und der Fläche gibt es einen klaren Zusammenhang - je höher gelegen desto grösser werden die Gemeindeflächen. Am meisten kleine Gemeinden gibt es im Südtessin.
Zahlen am 31. Dezember 2004 gemäss ESPOP, der Nachführung der Bevölkerungszahlen der Eidgenössischen Volkszählung 2000 durch das Bundesamt für Statistik.
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Grösste Gemeinden:
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Kleinste Gemeinden:
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(nach Bundesamt für Statistik, mit Mutationen bis 29. Januar 2006, gemäss Nachträgen zum Amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz)
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(nach Bundesamt für Statistik, mit Mutationen bis 1. Januar 2008, gemäss Nachträgen zum Amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz)
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