
Spätaussiedler sind im amtlichen Sprachgebrauch seit dem 1. Januar 1993 deutsche Volkszugehörige, die im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens nach Deutschland übersiedelt sind. Vorher benannte man sie nach dem Bundesvertriebenengesetz als Aussiedler. Vor allem erfasst der Begriff die Angehörigen von deutschen Minderheiten, deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmitteleuropa, Osteuropa, Südosteuropa und teilweise in Asien gelebt haben und nach Deutschland eingereist sind.
Wer seit dem 1. Januar 1993 als Spätaussiedler in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden will, muss mit einem Aufnahmebescheid nach Deutschland einreisen. Diesen bekommt er, wenn er mittels eines formalen schriftlichen Aufnahmeverfahrens seine deutsche Volkszugehörigkeit und zusätzlich seit 1997 in einem mündlichen Test ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweist.
Das zur Prüfung der Voraussetzungen einschlägige Gesetz ist das am 19. Mai 1953 in Kraft getretene Bundesvertriebenengesetz (BVFG), das nun in einer sehr modifizierten Form angewendet wird. Dieses Gesetz führt bei Deutschstämmigen etwa aus Osteuropa zu einem Statuserwerb als Spätaussiedler. Nach 1990 erlebte Deutschland einen erhöhten Zuzug an Aussiedlern bzw. Spätaussiedlern aus Osteuropa. In den vergangenen Jahren hat dieser Zuzug nachgelassen. So kamen 2005 laut Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 7.500 Spätaussiedler nach Deutschland.[1]
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Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. Mai 1953 (BVFG) (in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007) nennt in § 4 folgende Kriterien für eine Anerkennung als Spätaussiedler (a. unten a.O.):
Der Begriff Spätaussiedler war ursprünglich eine nicht offizielle Bezeichnung für Aussiedler, denen ab Ende der 1970er-Jahre bis zum 31. Dezember 1992 die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland gelungen beziehungsweise häufig gegen deutsche „Ausgleichszahlungen“ an die Ausreisestaaten gestattet worden war.[2]
Die Nachfahren der deutschen Auswanderer, die sich vor dem 20. Jahrhundert in Osteuropa (Rumänien, Ungarn, Ukraine und vor allem Russland) niedergelassen hatten, konnten seit den 1960er-Jahren auf Antrag (und mit der Begründung ihrer Deutschstämmigkeit und/oder der Familienzusammenführung) in die Bundesrepublik einwandern.
Viele „Beutegermanen“, die während des Krieges nach Deutschland kamen oder für Deutschland Kriegsdienst geleistet hatten, wurden in der Anfangszeit der Besetzung in die sibirischen oder asiatischen Gebiete verschleppt – als Reparationszahlungen für die Kosten, die im Kampf gegen Deutschland im Zweiten Weltkrieg entstanden sind – und mussten als Zwangsarbeiter in Fabriken oder Minen arbeiten. Die Menschen, die jetzt noch nach Deutschland aussiedeln wollen, müssen neben dem Nachweis der Deutschstämmigkeit auch einen Deutschtest ablegen, um zu belegen, dass sie „aktiv die deutsche Lebensart gepflegt haben“.
In vielen Statistiken werden Aussiedler aufgeführt. Die auffallend niedrigen Zahlen erklären sich dadurch, dass Aussiedler in der offiziellen Statistik der Bundesregierung nur so lange als Aussiedler aufgeführt werden, bis sie die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen bekommen haben. Umgangssprachlich wird eine ausgesiedelte Person (mit bereits vorhandener deutscher Staatsangehörigkeit) oft immer noch als Aussiedler bezeichnet.
Deutsche, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten vertrieben wurden (1945–1948), werden als Vertriebene bezeichnet.
Sowohl Flüchtlinge (1944–45), Vertriebene (1945–48) als auch Aussiedler (1957–92) werden als Heimatvertriebene bezeichnet. Bis 1992 zählten auch die Aussiedler zur Gruppe der Heimatvertriebenen. Aussiedler, die aus den historischen deutschen Ostgebieten kommen, waren bereits im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, da entweder ihre Vorfahren oder sie noch selbst Bürger des Deutschen Reiches (Stand: 31. Dezember 1937) waren.
Gesetze für die Einreise von ethnischen Minderheiten aus dem Ausland gibt es in vielen weiteren Staaten. Beispielsweise erließ Griechenland ein Gesetz, mit welchem es griechischstämmigen Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion ermöglichte, sich wieder in Griechenland anzusiedeln. Seitdem sind einige hunderttausend griechischstämmige Ex-Sowjetbürger, vor allem aus Georgien, der Ukraine und Kasachstan, nach Griechenland ausgewandert. Ein weiteres Beispiel sind die finnischstämmigen Bewohner des russischen Ingermanlandes. Ähnliche Gesetze existieren auch in Japan.
Zur Geschichte der Deutschen in Russland siehe Hauptartikel Geschichte der Russlanddeutschen.
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